Einteilung der Explosionsschutz Zonen
Ein explosionsgefährdeter Bereich ist nach der Richtlinie 2014/34/EU ein Raum, in dem die Atmosphäre aufgrund der örtlichen und/oder betrieblichen Verhältnisse explosionsfähig werden kann. Diese explosionsgefährdeten Bereiche werden in Zonen eingeteilt. Je nach Häufigkeit und Dauer des Auftretens gefährlicher, explosionsfähiger Atmosphäre.
Eine explosionsfähige Atmosphäre ist definiert als ein Gemisch aus Luft und brennbaren Stoffen in Form von Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben, das sich nach erfolgter Entzündung auf das gesamte unverbrannte Gemisch überträgt.
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